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   OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5282
OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89 (https://dejure.org/1989,5282)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.1989 - Bf IV 71/89 (https://dejure.org/1989,5282)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - Bf IV 71/89 (https://dejure.org/1989,5282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Kostenbeitragsfestsetzung gem.§ 11 Abs. 2 Hamburgischen Ausführungsgesetz zum Gesetz für Jugendwohlfahrt (AGJWG, HH); Erfordernis der Abwägung zwischen staatlichem Interesse an der Kostenbeteiligung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Nur in atypischen Fällen ist ein Ausschluss vom Erlass aufgrund einer Einzelfallprüfung erlaubt.(Wiesner, in: ders., SGB VIII, 4. Aufl., § 90, Rn 23.) Ob die Belastung unzumutbar ist und daher nach Absatz 3 erlassen werden soll, ist Tatbestandsvoraussetzung und daher voll richterlich überprüfbar.(Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Oktober 1989 - Bf IV 71/89 -, juris; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Komm. SGB VIII, § 90, Rn 18.).
  • OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung

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